BD Kancelaria Radców Prawnych i Adwokatów Barcz – Domańska

In Polen bieten sowohl ein Rechtsberater als auch ein Rechtsanwalt natürlichen und juristischen Personen Rechtshilfe, indem sie beraten, Schriftsätze verfassen oder als Bevollmächtigte oder Verteidiger vor Gerichten und Verwaltungsbehörden auftreten. Sie gehören jedoch zwei getrennten Kammern an – der Anwaltskammer und der Rechtsberaterkammer, was in der Geschichte der Rechtsentwicklung über die Jahrhunderte begründet ist.

Der Berufsstand des Rechtsberaters begann sich erst in den 1960er Jahren zu entwickeln, als Rechtsberater Dienstleistungen für staatliche Unternehmen und Banken erbrachten. Rechtsanwälte hingegen waren seit der Zwischenkriegszeit tätig und vertraten die Interessen ihrer Mandanten vor Gerichten und Ämtern. Daher haben die Rechtsberater aufgrund der kürzeren Geschichte ihres Berufsstandes nach und nach ihre Befugnisse erworben in bestimmten Rechtsgebieten, um ab dem 01.07.2015 endgültig den Rechtsanwälten gleichgestellt zu werden. Dies bedeutet, dass ein Rechtsberater und ein Anwalt derzeit die gleichen Kompetenzen haben. Bei einem Rechtsproblem können Sie sich sowohl an einen Rechtsberater als auch an einen Rechtsanwalt wenden, denn beide können Rechtsberatung anbieten und ihren Mandanten vor Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten sowie vor Behörden. Bei der Auswahl eines Vertreters für die Durchführung eines Falles sollten Sie in erster Linie auf die Praxis, das Wissen und die individuelle Herangehensweise an den Kunden zu achten, und nicht nur auf die Form der Berufsausübung. Dies als Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung – wir garantieren. Interessierte können sich unter der Telefonnummern: +48 577 821 921 oder per E-Mail: kancelaria@radcaprawny-bd.pl an uns wenden.

Interessanterweise wird zunehmend über eine Vereinigung der beiden Berufe gesprochen. Polen ist eines der wenigen Länder, in denen der so genannte Rechtsdualismus besteht.