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BD Kancelaria Radców Prawnych i Adwokatów Barcz – Domańska
Die Kanzlei gewährleistet einen umfassenden und komplexen Rechtsbeistand den natürlichen Personen bei Lösung ihrer Privatbelange. Unsere Schwerpunkte sind unter anderem Strafrecht, Zivilrecht im weiteren Sinne und Verwaltungsrecht. Wir werden arbeitsgerichtliche Prozesse jeglicher Art, Prozesse im Zusammenhang mit medizinischem Kunstfehler sowie Schadensersatzprozesse führen. Wir bieten Rechtsbeistand in Familiensachen, einschließlich Scheidungen, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Wir vertreten Mandanten in jeder Phase des Verfahrens vor den Gerichten, Behörden und sämtlichen Organen der Staatsverwaltung. Dank langjähriger Erfahrung und profunder Kenntnis der geltenden Rechtsnormen können wir Ihnen in jeder Angelegenheit beistehen.
Darüber hinaus betreuen wir laufend ausländische Unternehmen in englischer und deutscher Sprache und kooperieren ebenso mit den professionellen Übersetzern/Dolmetschern sonstiger Fremdsprachen, was uns ermöglicht, den Ausländern bei Erledigung jeglicher Formalitäten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Polen zu helfen.
• die Kanzlei führt erfolgreich öffentlichkeitsrelevante und polenweit breit in Medien kommentierte Gerichtsprozesse wie:
• das Polens größte Gruppenverfahren (2.200 individuelle Aktionäre vom Stettiner Werft Porta Holding S.A.),
• Gerichtsprozesse aufgrund erhobener Kreditnehmerklagen gegen Banken, betreffend auch die s.g. Franken-Kredite (CHF).
Umfassende Betreuung der Kanzlei im Bereich der Maßnahmen, die den Einzug fälliger Geldforderungen für den Mandanten anstreben. Die Phase des gütlichen Inkassos – mit der im Vorfeld erfolgten Ergänzung der Angaben über Finanzschuldner, die für Handlungen in weiteren Phasen dringend erforderlich sind. Sendung der Zahlungsforderung, Kontaktaufnahme mit Finanzschuldner für den wirksamen und schnelleren Einzug der Forderungen, Versuch einer gütlichen Schuldenbereinigung.
Die nächste Phase ist das Gerichtsverfahren, effizient und schnell durchgeführt, mit maximaler Begrenzung der für Mandanten entstehenden Kosten. Diese Phase wird mit Erteilung eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels abgeschlossen. Auf Wunsch des Mandanten können wir auch d.s. elektronische Mahnverfahren einleiten, das die anwaltlichen Kosten deutlich senkt. Nach Erteilung des rechtskräftigen Titels übergeben wir die Sache zum Vollstreckungsverfahren, indem wir mit den besten, effizienten Gerichtsvollziehern zusammenarbeiten, damit die Einziehung von Forderungen tatsächlich stattfindet und die Zahlung zugunsten des Gläubigers erfolgt.
Verkündung einer Privatinsolvenz dient der Tilgung eines Teiles oder aller Verbindlichkeiten einer natürlichen Person, die keine geschäftliche Tätigkeit führt (Verbraucher), je nach der Höhe ihrer Verschuldung und finanzieller Möglichkeiten der Begleichung zumindest eines Teils der Verbindlichkeiten. Die Verkündung der Privatinsolvenz gibt mehrere messbare Vorteile wie zum Beispiel die Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen, die Aufhebung der Beschlagnahme von Bankkonten oder von Arbeitsvergütung, Verbesserung der finanziellen Lage oder Verhinderung, dass die Kinder des Finanzschuldners in der Zukunft haften müssten.
Die Verbraucher erhalten in der Kanzlei professionelle Hilfe im Bereich der Restrukturierung und Entschuldung. Wir bieten unsere Beratung ebenso wie ganzheitliche Begleitung des Verbrauchers durch das Insolvenzverfahren. Das Team der Kanzlei bilden Spezialisten, die Rechtfertigkeit und Zweckmäßigkeit der vorgenommenen Maßnahmen zur Verkündung der s.g. Privatinsolvenz oder Durchführung der Restrukturierung beurteilen können. Die Wahl einer bestimmten Rechtsdienstleistung und Prozedur wird nach der tiefgehenden Analyse der Situation jedes Mandanten getroffen, was größere Effizienz und Effektivität der zu tätigenden Handlungen mit sich bringt.
Falls Sie mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben, Schwierigkeiten mit Abbau von Schulden oder wenn Sie die Rückzahlung ganz eingestellt haben, falls Sie durch Inkassofirmen belästigt werden und nicht wissen, was Sie weiter unternehmen sollen, wird Ihnen das erfahrene Kanzlei-Team helfen, die Lösung zu entwickeln und sich von dieser nicht immer anscheinend so schwieriger Situation zu befreien.
Die Kanzlei hat Erfahrung in Vertretung in Schadensersatzverfahren, die auf Ereignisse zurückzuführen sind (u.a. Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, landwirtschaftliche Unfälle, medizinische Behandlungsfehler, Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages und Vertragsstrafen, Verletzung persönlicher Güter, Eintritt eines Versicherungsereignisses im Rahmen freiwilliger und obligatorischer Personen- und Vermögenversicherungen, einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung für Bauer, Agrocasco, Gruppen-Arbeitsversicherungen und sonstiger).
Wir helfen unseren Mandanten bei Durchsetzung jeglicher Ansprüche, die nach Zufügen von einem Nachteil oder Schaden entstanden sind. Insbesondere im Namen der Geschädigten streben wir an, eine finanzielle Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld für erlittenen Schaden in Folge eines Verkehrsunfalls oder eines medizinischen Behandlungsfehlers, Schmerzensgeld für Tod einer nahstehenden Person, angemessene Rente, Schmerzensgeld aus Verletzung persönlicher Güter zu erlangen.
Die geschädigte Person wird von der Kanzlei eine professionelle rechtliche Hilfe in jeder Phase der Sache erhalten d.h. von der Einleitung des Schiedsverfahrens zur Behebung des Schadens (u.a. Anmeldung und Behebung des Schadens vor dem Versicherer oder einem anderen zuständigen Subjekt), durch Geltendmachung der Ansprüche auf dem gerichtlichen Weg, bis auf Durchsetzung der Ansprüche.
Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen im Bereich Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne. Aus Risikoperspektive, wo das Risiko eine markante Eigenschaft des Wettbewerbsrechts ist, wird seine Reduzierung für sicherheitsbasierte Führung der Geschäftstätigkeit von fundamentaler Bedeutung sein. Im Rahmen der Sicherstellung, dass Unternehmer ihre Pflichten im Rahmen des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts erfüllen, bieten wir unter anderem:
– Bewertung der Übereinstimmung geplanter Handlungen mit dem Wettbewerbsrecht;
– Vertretung von Mandanten in Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz;
– Rechtliche Beratung zu unlauteren geschäftlichen Handlungen;
– Vertretung in gerichtlichen Streitverfahren im Bereich des Lauterkeits- und Kartellrechts.
Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung bei Vertretung in den Sachen aus dem Bereich Familienrecht, das ausgesprochen fragiles Gebiet ist und große Emotionen auslöst. Deshalb auch ist es, unseres Erachtens nach, von so relevanter Bedeutung, dieses Mandat einem Juristen zu erteilen, der den Eltern und Kindern mit echter Leidenschaft hilft, was sich im Engagement bei der Prozessführung wiederspiegelt. Im Rahmen der Leistungen der Kanzlei vertreten unsere Juristen die Mandanten u.a. in Scheidungs- und Trennungssachen, als auch in Sachen bezüglich Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht, Wechselmodell oder Umgangsrecht mit Kind. Wir kooperieren auch mit etlichen Spezialisten aus dem Bereich der familienbezogenen Aspekten, d.h. mit Schlichtern, Psychologen, Psychotherapeuten. Während des Termins steht den Kindern eine Spielecke zur Verfügung.
Das Thema Erben gehört zum Leben jedes Menschen, daher wissen wir auf der Grundlage unserer Berufserfahrung, wie wichtig es ist, über die Vermögensverfügung im Todesfall sowie über die Rechte und Pflichten der Erben informiert zu sein. Die Kanzlei berät und hilft dem Mandanten, die beste fallbezogene Lösung zu wählen. Erfahrene Rechtsanwälte helfen dem Mandanten, alle Formalitäten im Zusammenhang mit Erben zu erledigen und die für Erbschein oder Bestätigung der Erbenbestellung notwendige Unterlagen zu beschaffen. Darüber hinaus vertreten die Juristen der Kanzlei die Mandanten in Pflichtteilprozessen, sowohl die Pflichtteilsberechtigten als auch die zur Auszahlung des Pflichtteils verpflichteten Erben. Wir begleiten Sie bei Erbteilung und bei Verhandlungen, die eine zufriedenstellende Vereinbarung zwischen beiden Parteien erzielen soll. Wir haben erfolgreich mehrere komplizierte Aufteilungsverfahren durchgeführt, betreffend u.a. die Aufteilung des Vermögens der Zivilgesellschaft nach dem Tod des Gesellschafters.
Aufgrund dynamischer Entwicklung der Kanzlei wurde innerhalb dieser eine Strafrechtabteilung abgegrenzt, die sich aus Juristen mit langjähriger Erfahrung in Führung der Strafverfahren zusammensetzt. Als Verteidiger oder Bevollmächtigte vertreten wir Mandanten in den Straf- und Strafsteuerverfahren aller Art, insbesondere strafwirtschaftlichen, sowohl in Ermittlungsverfahren, gerichtlichen Verfahren als auch in Vollstreckungsverfahren. Wir erteilen auch rechtliche Beratung und erstellen Schriftstücke in Strafsachen (u.a. Beschwerden, Berufungen, Kassationen). Darüber hinaus arbeiten wir mit einem Detektivbüro und erfahrenen Spezialisten aus mehreren Gebieten, die bei Verteidigung in komplizierten Strafsachen unerlässlich sind, zusammen.
Die Kanzlei steht Ihnen zur Seite in den Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir haben Erfahrung in Vertretung der Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber bei Tarifverhandlungen, arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und auch außergerichtlich. Wir beraten unsere Mandanten ebenso bei rechtlichen Fragen im Bereich Sozialversicherungsrecht sowie vertreten sie im Rechtsstreit gegen die Sozialversicherungsanstalt (polnisch ZUS). Die Rechtsdienstleistungen der Kanzlei umfassen hierzu insbesondere:
1. Gestaltung und Auswertung von Arbeitsverträgen, Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen, Managerverträge usw.,
2. vertragliche Gestaltung und Auswertung vom Wettbewerbsverbot: im Laufe des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Ablauf,
3. Vorbereitung der arbeitsrechtlichen Unterlagen: Anhänge zu Verträgen, Änderungskündigungen, Änderungsvereinbarungen, Auflösung des Arbeitsvertrages in beiderseitigem Einvernehmen, fristgerechte Kündigung, fristlose Kündigung (Entlassung aus disziplinären Gründen),
4. Vertretung im Gerichtsverfahren in arbeitsrechtlichen Sachen u.a. wegen Ermittlung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, Anerkennung der Kündigung als unwirksam, Wiedereinstellung, Schadensersatz für ungerechte Auflösung des Arbeitsvertrages, für Aufhebung der Ordnungsstrafe, für Vergütung aufgrund der Überstunden,
5. Rechtlicher Beistand bei Beschaffung von Arbeitsgenehmigung in Polen durch Ausländer,
6. Rechtlicher Beistand im Bereich Mobbing und Gruppenkündigungen.
Sowohl Privatpersonen als auch Firmen haben oft ein Problem damit, ihre Angelegenheiten in Behörden zu erledigen, daher vertritt unser Team die Mandanten vor den Organen der Staatsverwaltung. Darüber hinaus, für Personen aus der Ukraine, bietet die Kanzlei eine umfassende Hilfe bei Erledigung der Formalitäten im Zusammenhang mit Aufenthalt in Polen, Erwerb der Staatsbürgerschaft, Erlangung der Arbeitserlaubnis oder auch Erlangung einer befristeten Aufenthaltskarte. zdobyciem karty czasowego pobytu.
In den letzten Jahren werden die Lebens- und Kapitalversicherungsverträge, d.h. Lebensversicherungsverträge mit Versicherungskapitalfonds immer beliebter. Solche Verträge sind eine langfristige Investition, was hohe Verwaltungskosten generiert. Im Falle eines vorzeitigen Kündigungsversuchs wird dem Verbraucher eine Vertragsstrafe in Form einer Auflösungsgebühr oder einer partiellen/vollständigen Rückkaufgebühr aufgetragen. Der Sachverhalt wurde durch das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz geprüft, wo man feststellte, dass solche Verträge sehr oft mit missbräuchlichen Vertragskonditionen belastet sind. Solche Schlussfolgerungen wurden auch in Bezug auf Versicherungsschutz des niedrigen Eigenkapitals gezogen, der meistens beim Abschluss eines Hypothekendarlehensvertrags zwischen einer Bank und einem Verbraucher vereinbart wird. Denn die Banken übertragen die vollen Versicherungsschutzkosten auf ihren Kunden und damit belasten sie ihn mit Risiko aus der Betreibung eigener Geschäftstätigkeit. Die Kanzlei bietet rechtlichen Beistand und Beratung im Bereich der Geltendmachung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen und mit kapitalbildenden Versicherungsfonds und mit Versicherungsschutz des niedrigen Eigenkapitals. Wir helfen den Mandanten u.a. die durch Versicherer bei Vertragsauflösung eingezogene Kündigungsgebühren, Fälligkeiten aus vollständigem Rückkauf sowie andere zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzuerlangen. Unsere Mandanten erhalten rechtliche Hilfe in jeder Phase des Verfahrens d.h. von der Bewertung der Unterlagen, durch Versuche gütlicher Streitbeilegung, anschließend durch gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs bis auf seine Durchsetzung.
Die Kanzlei vertritt Mandanten in Streiten mit Unternehmern im Bereich der Geltendmachung von Ansprüchen aus Nichtübereinstimmigkeit des Produktes mit dem Vertrag, in Garantie- als auch Mängelhaftungssachen. In täglichem Wirtschafsverkehr werden Verbraucherrechte durch Handlungen der Unternehmer sehr häufig missbraucht und verletzt. Manche Unternehmer missbrauchen die tatsächlich nachteilige Position der Verbraucher im Verkehr und nutzen Vertragsmuster mit rechtswidrigen Klauseln sowie versuchen, die Mängelhaftung für verkaufte Sache umzugehen. Im Hinblick auf die oben genannten Verhältnisse bietet die Kanzlei Rechtsdienstleistungen insbesondere in folgenden Fällen: Erstellung und Begutachtung der Verträge, der Vertragsvorlagen und der verbraucherbindenden Geschäftsbedingungen, Vertretung in Beschwerdeverfahren sowohl aufgrund der Garantie als auch der Mängelhaftung, Erstellung von Klagen und Anträgen in diesem Bereich, Zusammenarbeit mit dem Sprecher für Verbraucherrechte.
Die Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei und einem Mandanten wird in einem schriftlichen und übersichtlichen Vertrag geregelt. Bei der Festlegung der Vergütung für die Kanzlei berücksichtigen wir den Gegenstand der geleisteten rechtlichen Betreuung, Schwierigkeitsgrad der Arbeit und den anfälligen Arbeitsaufwand. Auf diese Weise haben wir zwei grundlegende Grundsätze der Zusammenarbeit erarbeitet:
1) Stundenabrechnung – die Vergütung wird auf Basis der durchgearbeiteten Stunden und des festgelegten Stundensatzes ermittelt. Diese Berechnung wird meistens bei Verhandlungen im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens, bei Erstellung von Rechtsgutachten oder von Verträgen verwendet;
2) Pauschalabrechnung – die Vergütung für die Kanzlei wird im Voraus festgesetzt, wobei man den Vergütungsbetrag in Raten zahlen kann. Diese Berechnungsmethode wird meistens bei Vertretung in Rechtssachen verwendet. Als zusätzlicher Bestandteil der Vergütung im Rahmen der aufgeführten Berechnungsmethoden verwenden wir auch die ergebnisorientierte Vergütung, also die s.g. Ergebnisprovision (success fee).
Wir beraten auch zur Befreiung von der Gerichtskostenpflicht und Bestellung eines Bevollmächtigten oder eines Verteidigers von Amts wegen. Im Falle des positiven Ausgangs des Gerichtsverfahrens kann das Gericht die Rückzahlung der Prozesskosten verurteilen, einschließlich der Prozessvertretungskosten, was in der Praxis bedeutet, dass die verlorene Partei verpflichtet ist, die Vergütungskosten des Rechtsanwalts gemäß der Verordnung des Justizministers vom 22. Oktober 2015 über Vergütung für Rechtsanwälte zu bezahlen. Die minimale Vergütungshöhe beträgt bei dem Streitwert entsprechend:
1) bis 500 PLN – 90 PLN;
2) über 500 PLN do 1500 PLN – 270 PLN;
3) über 1500 PLN do 5000 PLN – 900 PLN;
4) über 5000 PLN do 10 000 PLN – 1800 PLN;
5) über 10 000 PLN do 50 000 PLN – 3600 PLN;
6) über 50 000 PLN do 200 000 PLN – 5400 PLN;
7) über 200 000 PLN do 2 000 000 PLN – 10 800 PLN;
8) über 2 000 000 PLN do 5 000 000 PLN – 15 000 PLN;
9) über 5 000 000 PLN – 25 000 PLN.
Je nach Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts, der Anzahl der Verhandlungen oder des Streitgegenstandswertes können die Kosten der Prozessvertretung in der Höhe verurteilt werden, die den o.g. kleinsten Betrag überschreiten, die aber das Sechsfache dieses Betrages nicht übersteigen darf.