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BD Kancelaria Radców Prawnych i Adwokatów Barcz – Domańska
Im Rahmen der Dienstleistungen bietet die Kanzlei komplexe Unterstützung der Genossenschaften und Wohnungsbaugemeinschaften, sowohl auf der innerorganisatorischen Ebene als auch in Beziehungen zu den Mitgliedern und außenstehenden Subjekten. Im Rahmen der ständigen Zusammenarbeit unterstützen wir die Mandanten bei Vorbereitung der innergenossenschaftlichen Vorschriften in Form von Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse, die in der laufenden Tätigkeit der Genossenschaft unerlässlich sind. Wir bereiten auch Gutachten und genossenschaftliche Verträge im Rahmen der laufenden Tätigkeit vor. Wegen der Multidimensionalität und des komplizierten Charakters vieler Projekte, die wir begleiten und aufgrund der Vielfältigkeit der Fragen und geschäftlicher Schwerpunkte unserer Mandanten erfolgt der juristische Beistand mit Unterstützung von Mitgliedern des Kanzleiteams, bestehend aus Spezialisten in bestimmten Rechtsgebieten – mehr im Team-Content.
Die Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei und einem Mandanten wird in einem schriftlichen und übersichtlichen Vertrag geregelt. Bei der Festlegung der Vergütung für die Kanzlei berücksichtigen wir den Gegenstand der geleisteten rechtlichen Betreuung, Schwierigkeitsgrad der Arbeit und den anfälligen Arbeitsaufwand. Auf diese Weise haben wir zwei grundlegende Grundsätze der Zusammenarbeit erarbeitet:
1) Stundenabrechnung – die Vergütung wird auf Basis der durchgearbeiteten Stunden und des festgelegten Stundensatzes ermittelt. Diese Berechnung wird meistens bei Verhandlungen im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens, bei Erstellung von Rechtsgutachten oder von Verträgen verwendet;
2) Pauschalabrechnung – die Vergütung für die Kanzlei wird im Voraus festgesetzt, wobei man den Vergütungsbetrag in Raten zahlen kann. Diese Berechnungsmethode wird meistens bei Vertretung in Rechtssachen verwendet. Als zusätzlicher Bestandteil der Vergütung im Rahmen der aufgeführten Berechnungsmethoden verwenden wir auch die ergebnisorientierte Vergütung, also die s.g. Ergebnisprovision (success fee).
Wir beraten auch zur Befreiung von der Gerichtskostenpflicht und Bestellung eines Bevollmächtigten oder eines Verteidigers von Amts wegen.
Im Falle des positiven Ausgangs des Gerichtsverfahrens kann das Gericht die Rückzahlung der Prozesskosten verurteilen, einschließlich der Prozessvertretungskosten, was in der Praxis bedeutet, dass die verlorene Partei verpflichtet ist, die Vergütungskosten des Rechtsanwalts gemäß der Verordnung des Justizministers vom 22. Oktober 2015 über Vergütung für Rechtsanwälte zu bezahlen. Die minimale Vergütungshöhe beträgt bei dem Streitwert entsprechend:
1) bis 500 PLN – 90 PLN;
2) über 500 PLN do 1500 PLN – 270 PLN;
3) über 1500 PLN do 5000 PLN – 900 PLN;
4) über 5000 PLN do 10 000 PLN – 1800 PLN;
5) über 10 000 PLN do 50 000 PLN – 3600 PLN;
6) über 50 000 PLN do 200 000 PLN – 5400 PLN;
7) über 200 000 PLN do 2 000 000 PLN – 10 800 PLN;
8) über 2 000 000 PLN do 5 000 000 PLN – 15 000 PLN;
9) über 5 000 000 PLN – 25 000 PLN.
Je nach Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts, der Anzahl der Verhandlungen oder des Streitgegenstandswertes können die Kosten der Prozessvertretung in der Höhe verurteilt werden, die den o.g. kleinsten Betrag überschreiten, die aber das Sechsfache dieses Betrages nicht übersteigen darf.