BD Kancelaria Radców Prawnych i Adwokatów Barcz – Domańska

Geschäftskunde

Tätigkeitsbereiche der Kanzlei

Unsere Anwaltskanzlei berät in allen Rechtsbereichen, die mit der Wirtschaftstätigkeit zusammenhängen, insbesondere im Wirtschaftszivil- und -strafrecht, im Steuerstrafrecht, im EU-Recht, im geistigen Eigentum, im Gesellschaftsrecht, im öffentlichen Auftragswesen, im Baurecht und im Arbeitsrecht. Wir erbringen umfassende Rechtsdienstleistungen für Unternehmen des Handelsrechts, einschließlich Unternehmen des Staatsschatzes, Haushaltseinheiten, Genossenschaften und Immobilienverwalter, sowie Rechtshilfe für Einzelpersonen, auch in Gruppenverfahren. Unser Tätigkeitsbereich umfasst auch die Führung von Verfahren gegen Finanzinstitute im Zusammenhang mit Krediten und Inkasso.

Streitbeilegung, Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren
Die Kanzlei vertritt erfolgreich polnische und ausländische Unternehmer, ebenso wie Privatpersonen in Verfahren unterschiedlicher Art vor ordentlichen Gerichten, Verwaltungsgerichten, dem Obersten Gericht, dem Hauptverwaltungsgericht, dem Verfassungsgerichtshof, sowie vor Schiedsgerichten. Dank langjähriger Erfahrung bietet die Kanzlei eine komplexe, rechtliche Beratung in jeder Phase des Anliegens, beginnend bei der Erstellung einer umfassenden Risikobewertung und der Vorbereitung einer nachhaltigen, an den Mandanten angepassten Vorgehensstrategie, die einen bestimmten Ausgang des gerichtlichen Verfahrens erzielen lässt. Wir informieren zuverlässig über die Chancen für einen gewünschten Ausgang der Sache, damit der Mandant eine durchdachte Entscheidung darüber treffen kann, ob er sich auf den Rechtsstreit einlässt oder eine andere Form dessen Beendigung bevorzugt. Je nach der Kompliziertheit des Anliegens bilden wir ein Team bestehend aus Spezialisten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, um die besten Prozedurlösungen mit materiellem Sachverhalt zu vereinigen. Jede Sache betrachten wir individuell und mit gebotener Sorgfalt, was hohe Effizienz der von uns vorgenommenen Handlungen garantiert. Für entscheidend halten wir, die Sache einfallbezogen vorzubereiten und Beweise vor deren Anfang zuverlässig aufzusammeln, was realistische Chancen für den Erfolg einschätzen lässt.

Der tägliche Umgang mit den Gesellschaften in unserer Praxis ermöglicht unserem Team das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der umfassenden Beratung bei Prozeduren bezüglich der Registrierung von Gesellschaften sowie Änderungen der Angaben von bereits gegründeten Gesellschaften, einschließlich der Vorbereitung von eintragungsrelevanten Dokumenten. Rechtliche Beratung umfasst alle Anliegen im Zusammenhang mit Umwandlungen, Fusionen und Übernahmen, insbesondere die Unterstützung bei Verhandlungen der Konditionen der anstehenden Prozesse, Beratung zur Wahl der optimalen rechtlichen Lösung, Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Hilfe bei Registrierungsverfahren. Die Kanzlei spezialisiert sich auch auf Vorbereitung der Unterlagen, die bei Organisation und Durchführung der Gesellschafter- und Generalversammlungen unabdingbar sind.

Die Kanzlei besitzt langjährige Erfahrung in komplexer Rechtsberatung zugunsten von Personen, die eine selbständige Geschäftstätigkeit führen. Unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse des Privatkunden und gegenseitige Beeinflussung des beruflichen und privaten Umfelds bei Geschäftskunden (denn das Wirtschaftsrisiko kann das Privat-/Familienvermögen schmerzhaft beeinträchtigen), bieten wir sichere und effektive Lösungen im Bereich des Managements von Vermögen und Anlagen sowie in Bezug auf Nachfolge in Familienunternehmen. Die Rechtsdienstleistungen unserer Kanzlei basieren auf der umfangreichen Analyse jedes einzelnen Auftrags, eingeleitete Projekte beziehen daher mandantenangepasste Lösungen ein, unter Berücksichtigung von steuer-, familien- und erbrechtlichen Aspekten. Bei Beratung zur Nachfolge in Unternehmen liegt der Fokus auf der Umsetzung von optimalsten Lösungen, die den geschäftlichen als auch privaten Bedürfnissen des Mandanten entsprechen.
Eine Zusammenstellung von besten Lösungen in Bezug auf nachhaltige Regelungen der Angelegenheiten von Familienunternehmen bedarf einer breiteren Perspektive und multidisziplinäres Wissens. Im Bewusst dessen arbeitet die Kanzlei eng mit Steuerberatern zusammen und bei den in Auftrag gegebenen Projekten greift sie auf die Unterstützung der Spezialisten mehrerer Fachgebiete zurück. Die Kanzlei sorgt damit dafür, dass der Mandant mit jeweiligen Lösungen, die seine Interessen sowohl geschäftlich als auch privat abdecken sollen, zufrieden ist.

Wir gestalten, bewerten und verhandeln Verträge zu Angelegenheiten der Unternehmer. Wir haben große Erfahrung in Gestaltung von Handelsabkommen in unterschiedlichen Bereichen des Wirtschaftslebens. Wir bieten professionellen rechtlichen Beistand nicht nur im Bereich der Verträge, mit deren Erstellung wir beauftragt werden sondern auch der Verträge, die den Mandanten von ihren Vertragspartnern übergeben wurden. Im Rahmen der Vorbereitung und Bewertung der internationalen Verträge arbeiten wir mit vereidigten Übersetzern zusammen.

Die Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Bau- und Immobilienverkehrsrecht sowie bei Anlageprozessen. Die Dienstleistungen der Kanzlei umfassen rechtliche Beratung bei Durchführung von Analysen und Feststellung des Rechtsstatus einer Immobilie (Due Diligence), Erstellung der Vertragsentwürfe und sonstiger Rechtsakte, Vorbereiten, Gutachten, Verhandeln der Bauträger-Verträge, Miet- und Pachtverträge, Begleitung an den Verhandlungen. Wir sichern die Vertretung unserer Mandanten sowohl im Gerichtsverfahren als auch in der vorgerichtlichen Phase u.a. in den Sachen aus dem Bereich Verstoß gegen Eigentum- und Besitzrechte, in den Ersitzungssachen, Hypothekensachen, Erbnießbrauch, Dienstbarkeit, genossenschaftlich gewährtes Wohnrecht, Aufhebung des Miteigentums einer Immobilie.

Die Kanzlei besitzt praxisfundierte Erfahrung in Beratung zu rechtlichen Fragen aus dem Bereich gewerbliches Eigentum. Unsere Juristen spezialisieren sich u.a. auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit Markenschutz, Produktdesign, Patentschutz, Gebrauchsmuster, Handelsbezeichnungen, geographische Bezeichnungen und Unterdrückung des unlauteren Wettbewerbs.
Die Kanzlei erbringt Dienstleistungen zur Sicherung einer kohärenten Strategie zum Schutz der gewerblichen Eigentumsrechte des Mandanten. Diese Dienstleistungen beinhalten u.a.:
Datenschutz, Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen und des Know-hows des Unternehmens, Vertretung der Firmen in Geschäftsgeheimnis-Streitsachen,
Schutz der Rechte im Zusammenhang mit Markenzeichen, Patente und Gebrauchsmuster, Vertretung in Verfahren vor dem Patentenamt,
Beteiligung bei Zivil- und Strafrechtverfahren betreffend Markenzeichen, Patente, Gebrauchsmuster und Verletzung der Urheberrechte.

Wir kooperieren mit polnischen Patentenkanzleien.

Die Kanzlei berät umfassend Unternehmen, die auf Gebieten Straßen-, Eisenbahn- und Luftverkehr tätig sind. Wir bieten juristischen Beistand für Unternehmen, die in der Branche der nationalen und internationalen Warenbeförderung, Spedition tätig sind und auch für sonstige Unternehmen, die im Transport, Spedition und Logistik (TSL) agieren. Unser rechtlicher Beistand umfasst u.a. Erstellung und Auswertung von Verträgen, Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streiten, Geltendmachung von Ansprüchen wegen des während der Beförderung entstandenen Schadens, einschließlich der Ansprüche der Subunternehmer und weiteren Beförderern, Klärung von Zweifelfragen aufgrund der angewandten Vorschriften der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR).
Unabhängig vom Vorstehenden erbringt die Kanzlei auch Dienstleistungen für Personen, die eine Zusammenarbeit mit den TSL-Unternehmen vorhaben oder mit denen im Streitverhältnis bleiben, oder eine Partei im Beschwerdeverfahren sind.
Die Kanzlei unterstützt auch Automobilunternehmen, indem sie Dienstleistungen den Autohändlern, Werkstattunternehmen und Händlern der Gebrauchtwagen erbringt. Wir sichern auch juristische Hilfestellung den Personen, die eine Unterstützung bei Geltendmachung der Ansprüche im Zusammenhang mit diesbezüglichen Sachen brauchen.

Niezależnie od powyższego Kancelaria świadczy również usługi dla osób, które planują nawiązać współpracę z podmiotami działającymi w branży TSL lub które pozostają z nimi w sporach, lub są stroną postępowań reklamacyjnych.
Kancelaria prowadzi również obsługę firm z sektora motoryzacyjnego, świadcząc usługi na rzecz delearów, podmiotów prowadzących serwisy samochodowe oraz sprzedawców samochodów używanych. Zapewniamy również pomoc prawną dla osób, która potrzebują wsparcia w dochodzeniu roszczeń związanych z tego rodzajem spraw.

  • BD Rechtsanwaltskanzlei Barcz-Domańska bietet Beratungsdienste im Bereich Schutz personenbezogener Daten sowie führt branchenorientierte Schulungen im Bereich Schutz personenbezogener Daten.
    BD Rechtsanwaltskanzlei Barcz-Domańska beteiligt sich aktiv an dem Prozess der Anpassung der Mandatschaft an EU-Standards im Sinne der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). BD Rechtsanwaltskanzlei Barcz-Domańska, auf dem Gebiet Schutz personenbezogener Daten, bietet u.a. folgende Dienstleistungen:
    Durchführung von Audits zur Kenntnisnahme von den Besonderheiten der vom Mandanten geführten Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten; Bearbeitung der Audit-Ergebnisse in Form eines Berichts, umfassend Informationen über Einhaltungsstatus der datenschutzbezogenen Vorschriften durch den Mandanten, einschließlich Feststellung rechtswidriger oder anpassungsbedürftiger Bereiche, Empfehlungen und Vorschläge zu neuen organisatorischen Lösungen, die an das Geschäftstätigkeitsprofil und Firmenpolitik des Mandanten angepasst sind;
    Überprüfung, Aktualisierung oder Bearbeitung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (u.a. Verträge über die Beauftragung der Datenverarbeitung, Auskunftspflicht, Einwilligungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen usw.)
    poufności, etc.).

Die Kanzlei bietet eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich Kapitaltransaktionen und Investitionen. Wir gewährleisten unsere Unterstützung in jeder Phase des Anlageprozesses, die u.a. folgendes umfasst: Beratung bei der Entwicklung einer Anlagestrategie, Durchführung von Audits, Unterstützung bei der Wahl entsprechender Finanzierungsquellen, Vorbereitung von Transaktionsunterlagen, Beteiligung an den Verhandlungen und laufende juristische Betreuung von Investitionen. Die von der Kanzlei vorgeschlagenen Lösungen werden individuell an Möglichkeiten und Bedarf des Investors angepasst. Wir werten Rechtsfolgen der Investitionen aus, mit Unterstützung der ständig mit uns kooperierenden, etablierten Steuerberatungskanzleien.

Aufgrund der in den letzten Jahren steigenden Wirtschaftskriminalität wurde innerhalb der Kanzlei die Abteilung für Strafsteuer- und Wirtschaftsstrafrecht gegründet. Leiter der Abteilung ist Rechtsanwalt Piotr Barcz, der über langjährige Erfahrung in der Verteidigung seiner Mandanten in Steuerstrafsachen verfügt sowie hochkompetent in Sachen der Wirtschaftskriminalität ist. Die Tätigkeit des Teams konzentriert sich auf der Vertretung von Mandanten in Sachen jeder Art, einschließlich Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren sowie im Verfahren vor Finanzbehörden, dazu gehört auch die Beratung im Bereich der oben genannten Rechtsgebiete. Darüber hinaus führt das Team Schulungen im Bereich Geldwäsche und organisierte Kriminalität.

Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen im Bereich Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne. Aus Risikoperspektive, wo das Risiko eine markante Eigenschaft des Wettbewerbsrechts ist, wird seine Reduzierung für sicherheitsbasierte Führung der Geschäftstätigkeit von fundamentaler Bedeutung sein.
Im Rahmen der Sicherstellung, dass Unternehmer ihre Pflichten im Rahmen des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts erfüllen, bieten wir unter anderem:
Bewertung der Übereinstimmung geplanter Handlungen mit dem Wettbewerbsrecht;
Vertretung von Mandanten in Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz;
Rechtliche Beratung zu unlauteren geschäftlichen Handlungen;
Vertretung in gerichtlichen Streitverfahren im Bereich des Lauterkeits- und Kartellrechts.

  • Die Kanzlei verfügt über langjährige Praxiserfahrung in der Betreuung aller Prozessbeteiligten im Zusammenhang mit der Durchführung der öffentlichen Aufträge, d.h. sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer. Da einer der Schwerpunkte der Kanzleitätigkeit die umfassende Betreuung von Unternehmern ist, insbesondere aus der Baubranche, erstellen wir und prüfen alle im Vergabeverfahren erforderlichen Unterlagen. Wir führen auch praktische Schulungen im Bereich der öffentlichen Aufträge für Studenten der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Szczecin – WWW.WSAP.SZCZECIN.PL

Streite zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern und Unternehmen des Agrar-und-Lebensmittelsektors mit der Staatskasse. Streite zwischen den Pächtern und Verpächtern und zwischen den Grundstückseigentümern und Nationalem Zentrum für die Förderung der Landwirtschaft sowie sonstigen Landwirtschaftsbehörden. Bearbeitung von Fällen auf administrativer und gerichtlicher Ebene, Erstellung von Gutachten zu beauftragten Sachen.

Bei der Planung einiger Investitionen müssen viele Aspekte im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt werden. Dies wiederum bestimmt die Notwendigkeit der Durchführung von Verwaltungsprozeduren und -verfahren im Zusammenhang mit der Bewertung der Umweltauswirkungen des Projekts, der Beschaffung von erforderlichen Gutachten und Vereinbarungen oder von Entscheidungen über die Umweltbedingungen. Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten und begleiten Mandanten während des gesamten Prozedurablaufs und vertreten sie in Verfahren vor staatlichen Verwaltungsbehörden als auch vor Verwaltungsgerichten.

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

EU-Fonds

Die Mitarbeiter unserer Kanzlei haben Erfahrung in der Erlangung von EU-Fördermitteln für Geschäftspartner und individuelle Kunden, vor allem für die Gründung und Entwicklung von Unternehmenstätigkeiten, u.a. im Rahmen von Programmen wie RDP 2014-220 und regionalen operationellen Programmen 2014-2020. Das Team der Kanzlei verfügt über Kompetenzen in der Durchführung von Wettbewerbsverfahren, einschließlich der Erfahrung in der Vorbereitung von Antragsunterlagen und der anschließenden Koordinierung von Projekten mit öffentlichen Mitteln, die in der vorherigen Finanziellen Vorausschau der EU-Fonds für 2007-2013 erworben wurden.

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Bereiche der
Tätigkeit

BD Kancelaria Radców Prawnych hat sich auf vierzehn Bereiche spezialisiert und bietet umfassende Dienstleistungen für Unternehmen in Polen und im Ausland an: Streitbeilegung, Gesellschaftsrecht, Fusionen und Umwandlungen. Wir beraten bei Investitionsprozessen, unterstützen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, bei der Nachfolge von Familienunternehmen, im Vertragsrecht und mehr…

Grundsätze der
Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen der Anwaltskanzlei und dem Mandanten wird durch eine schriftliche und transparente Vereinbarung geregelt. Bei der Festsetzung der der Kanzlei zustehenden Vergütung berücksichtigen wir den Gegenstand der erbrachten Rechtsdienstleistungen, den Grad der Komplexität der Arbeit und die erforderliche Arbeitsbelastung…

Unterstützung durch Ergebnisse

Die Kanzlei bietet ständige Dienstleistungen für ausländische Unternehmen in englischer und deutscher Sprache an und arbeitet ständig mit professionellen Übersetzern anderer Fremdsprachen sowie mit Steuerberatungsbüros zusammen.

Wir bieten auch Rechtsbeistand in Familienangelegenheiten, einschließlich Scheidung, Unterhaltszahlungen und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Die Kanzlei führt auch erfolgreich gesellschaftlich wichtige Prozesse, über die in den nationalen Medien viel berichtet wird, wie zum Beispiel

das größte Gruppengerichtsverfahren des Landes (2.200 Einzelaktionäre der Stocznia Szczecińska Porta Holding S.A.);
mehrere Dutzend Klagen von Kreditnehmern gegen Banken im Zusammenhang mit den so genannten “Frankierkrediten
Ungültigkeit einer Polysolokata-Vereinbarung.

Fundusze UE

Mitarbeiter unserer Kanzlei haben Erfahrung im Bereich der Beschaffung von EU-Finanzierungsmittel für Geschäftspartner als auch für Einzelmandanten, vor allem für Beginn und Entwicklung einer Geschäftstätigkeit u.a. im Rahmen solcher Programme wie Programm zur Entwicklung von Dorfgebieten 2014-220 und Regionaler Operationsprogramme 2014-2020. Das Kanzleiteam verfügt über Kenntnis der Auswahlverfahren, einschließlich der Erfahrung im Bereich der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und anschließender Koordinierung von Projekten mit Beteiligung öffentlicher Fördermittel, die auf der letzten finanziellen Perspektive der EU-Fonds für Jahre 2007-2013 fundiert ist. Wir bieten unseren Mandanten umfassende Unterstützung bei dem komplexen Prozess der Realisierung der mit EU-Mitteln geförderten Projekte. Unsere Dienstleistungen umfassen u.a. Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen (u.a. Antrag auf Fördermittel, Geschäftsplan, Machbarkeitsstudium), Beschaffung erforderlicher Unterlagen in Bezug auf das geplante Vorhaben oder Bearbeitung notwendiger Verwaltungsprozeduren (u.a. Baugenehmigung, Promessen, Konzessionen, Angebotsverfahren), als auch Hilfe bei der Vorbereitung des Auftrags auf Zahlung. Unsere Unterstützung beinhaltet auch Vertretung der Mandanten in Berufungsverfahren im Falle negativer Beurteilung des Projektes, die Ablehnung der Nachfinanzierung bedeutet.

Die Kanzlei steht zur Seite auch im Bereich der Erstellung oder Begutachtung von Verträgen über die Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen und berät zu den Fragen im Zusammenhang mit Realisierung des Projekts aus EU-Fördermitteln. Im Namen der Mandanten machen wir Ansprüche aus Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung solcher Verträge (u.a. Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung für mangelhafte Bearbeitung der Unterlagen, einschließlich der Schadensersatzkosten) geltend.

Transparente
Konditionen

Die Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei und einem Mandanten wird in einem schriftlichen und übersichtlichen Vertrag geregelt. Bei der Festlegung der Vergütung für die Kanzlei berücksichtigen wir den Gegenstand der geleisteten rechtlichen Betreuung, Schwierigkeitsgrad der Arbeit und den anfälligen Arbeitsaufwand. Auf diese Weise haben wir zwei grundlegende Grundsätze der Zusammenarbeit erarbeitet:
1) Stundenabrechnung – die Vergütung wird auf Basis der durchgearbeiteten Stunden und des festgelegten Stundensatzes ermittelt. Diese Berechnung wird meistens bei Verhandlungen im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens, bei Erstellung von Rechtsgutachten oder von Verträgen verwendet;
2) Pauschalabrechnung – die Vergütung für die Kanzlei wird im Voraus festgesetzt, wobei man den Vergütungsbetrag in Raten zahlen kann. Diese Berechnungsmethode wird meistens bei Vertretung in Rechtssachen verwendet. Als zusätzlicher Bestandteil der Vergütung im Rahmen der aufgeführten Berechnungsmethoden verwenden wir auch die ergebnisorientierte Vergütung, also die s.g. Ergebnisprovision (success fee).

Wir beraten auch zur Befreiung von der Gerichtskostenpflicht und Bestellung eines Bevollmächtigten oder eines Verteidigers von Amts wegen. Im Falle des positiven Ausgangs des Gerichtsverfahrens kann das Gericht die Rückzahlung der Prozesskosten verurteilen, einschließlich der Prozessvertretungskosten, was in der Praxis bedeutet, dass die verlorene Partei verpflichtet ist, die Vergütungskosten des Rechtsanwalts gemäß der Verordnung des Justizministers vom 22. Oktober 2015 über Vergütung für Rechtsanwälte zu bezahlen. Die minimale Vergütungshöhe beträgt bei dem Streitwert entsprechend:
1) bis 500 PLN – 90 PLN;
2) über 500 PLN do 1500 PLN – 270 PLN;
3) über 1500 PLN do 5000 PLN – 900 PLN;
4) über 5000 PLN do 10 000 PLN – 1800 PLN;
5) über 10 000 PLN do 50 000 PLN – 3600 PLN;
6) über 50 000 PLN do 200 000 PLN – 5400 PLN;
7) über 200 000 PLN do 2 000 000 PLN – 10 800 PLN;
8) über 2 000 000 PLN do 5 000 000 PLN – 15 000 PLN;
9) über 5 000 000 PLN – 25 000 PLN.
Je nach Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts, der Anzahl der Verhandlungen oder des Streitgegenstandswertes können die Kosten der Prozessvertretung in der Höhe verurteilt werden, die den o.g. kleinsten Betrag überschreiten, die aber das Sechsfache dieses Betrages nicht übersteigen darf.